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Prüfnummer Amtliche Prüfnummer

Die in Deutschland unter der Bezeichnung Qualitätswein und Prädikatswein erhältlichen höchsten Weinqualitätsstufen müssen sich einer sensorischen und analytischen Prüfung unterziehen, bevor sie ihren Qualitätsstatus auf dem Etikett angeben dürfen. Als Nachweis der Überprüfung wird ihnen die Prüfnummer, die auch Amtliche Prüfnummer heißen kann, erteilt. Diese muss auf jeden Fall auf dem Etikett angegeben werden.

Wenn ein Wein zur Prüfung eingereicht wird, darf er von Beginn der Antragstellung bis zum Ende des Verfahrens und ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Prüfnummer nicht mehr verändert werden. Nur für die Weinpflege notwendige Vorkehrungen sind davon nicht betroffen, wie das Schwefeln. Die Prüfnummer ist in Deutschland als Nummernfolge in bestimmten Abschnitten vorgesehen. Die erste Ziffer zeigt die Prüfbehörde/Anbaugebiet, die nächsten drei Ziffern den Ort des Erzeugers, die weiteren drei Ziffern den Erzeugerbetrieb/Weingut, die nächsten beiden Ziffern die laufende Nummer des geprüften Erzeugers und die letzten beiden zeigen die letzten beiden Zahlen des Jahres der Prüfung. Um diese Prüfnummer zu erhalten, muss ein dreistufiger Test bestanden werden. Die Leseprüfung im Herbst hält das Mostgewicht fest, bei der Analyseprüfung wird der Alkohol-Gehalt, der Gesamt-Extrakt, der Restzucker und die schwefelige Säure bestimmt. Danach erfolgt die Sinnenprüfung durch den amtlich bestellten Prüfer. Er beurteilt nach einem 5-Punkte-System Geruch, Geschmack und Harmonie. Wenn die notwendige Mindestzahl von 1,5 Punkten erreicht wird, darf die Güteklasse auf dem Etikett erscheinen. Von jedem geprüften Wein wird ein Kontrollmuster aufbewahrt. Bei einer freiwilligen Prüfung durch die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft kann ein Deutsches Weinsiegel in drei Farben erhalten werden.

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