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Qualitätswein

Um die Qualität von Wein zu erhöhen und diese zu sichern, wurden nicht erst seit dem Mittelalter Klassen und Qualitätskriterien eingeführt. Aber in dieser Zeit wurden im Burgenland die vier Qualitätsstufen Vinum Nobile (edler Wein), Vinum Bonum (Qualitätswein), Vinum Mediocre (Wein mittlerer Güte) und Vinum Cibale (Speisewein oder Tischwein) festgelegt. Später gab es in Wien die Qualitätsstufen Herrschaftswein, Offizierswein und Soldatenwein. Spätestens im 20. Jahrhundert entstanden strenge Gesetzte, die für alle Weinbau-Länder Gültigkeit hatten und sowohl die Qualität sichern wie sie auch steigern sollten.

In EU-Ländern gibt es zwei Qualitäts-Kategorien: den Tafelwein und den Qualitätswein. Während an den Tafelwein nur geringe Anforderungen gestellt werden, muss Qualitätswein an ein bestimmtes Gebiet gebunden werden. Die Trauben für diesen Wein dürfen nur aus einem klar definierten Anbaugebiet kommen. Der Begriff Qualitätswein ist ein Sammelbegriff und entspricht der DO und DOCa in Spanien, DOC und DOCG in Italien, VDQS und AOC in Frankreich, QbA und QmP in Deutschland sowie den Qualitäts- und Prädikatswein in Österreich. Allgemein gelten die Vorschriften, dass der Qualitätswein mindestens 8,5 Vol. % Alkohol haben muss und in den meisten Anbaugebieten eine Aufbesserung mit Zucker erlaubt ist. Dann sind jedoch keine Entsäuerung und kein Säurezusatz erlaubt.

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