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Klassifizierte Lagenweine

Der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) hat in der mittleren Einstufung zwischen dem Ortwein bzw. Gutswein und dem Großen Gewächs die Klassifizierten Lagenweine eingeordnet. Ortswein und Gutswein bilden in der Rangordnung die untere Stufe, das Große Gewächs demnach die oberste Stufe. Außerdem hat der Verband Deutscher Prädikatsweingüter die Regelungen entsprechend eingeordnet, die den Klassifizierten Lagenwein betreffen. So muss er in erster Linie aus regional festgelegten Rebsorten hergestellt worden sein, wie zum Beispiel in Deutschland aus Riesling für den Weißwein und aus Spätburgunder für den Rotwein, weil das die traditionellen deutschen Rebsorten sind in vielen Anbaugebieten in Deutschland sind.

Auch der Ertrag, den die Winzer erzielen dürfen, ist beim Klassifizierten Lagenwein begrenzt worden. Außerdem hat die Weinlese selektiv stattzufinden und der Weinberg selbst muss die Originalität der Lage vorweisen können. Um die Richtigkeit aller Vorschriften zur Einordnung zu gewährleisten, wird vom Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) eine regelmäßige Überprüfung des Qualitätsniveaus vorgenommen, wobei der geprüfte Wein in die entsprechenden Kategorien eingeteilt wird.

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