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Ortswein

Der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) hat den Begriff Ortswein festgelegt, der zusammen mit dem Gutswein den unteren Bereich der Klassifizierungsordnung belegt. Darüber sind die klassifizierten Lagenweine und wiederum darüber steht das sogenannte Große Gewächs. Somit ist der Ortswein, auch wenn er die untere Stufe der Klassifizierungsordnung belegt, ebenso wie die anderen mit Qualitätsrichtlinien versehen worden.

Gemäß der Satzung des Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) kann der Ortswein als Wein ohne Lagenangabe vermarktet werden. Auf dem Etikett der Flasche kann der Herstellungsort angegeben sein, die genaue Lage des Weinbergs ist jedoch nicht vorgesehen. Alle Beeren, die an einem Ort wachsen und zu Wein verarbeitet werden, können für die Herstellung von Ortswein verwendet werden. Sie werden ebenso traditionell angebaut und sind deshalb nicht von schlechter Qualität. Es gibt viele deutsche Riesling- oder Spätburgunder-Sorten, die zu einem Ortswein verarbeitet werden und der Riesling ist als die beste Weißwein-Sorte in Deutschland bekannt.

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