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Kabinett

Die Bezeichnung Kabinett wird für einen Qualitätswein verwendet, der den Status Prädikat, Prädikatswein oder Qualitätswein mit Prädikat (QmP) erhalten hat. In Deutschland wird der Qualitätswein in Qualitätswein mit Prädikat (QmP) und Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA) unterteilt. Dabei muss er natürlich besondere Anforderungen erfüllen, die abhängig von der Rebsorte, dem Anbaugebiet und der Tatsache, ob es sich um einen Weißwein oder um einen Rotwein handelt, gestellt werden.

Der Kabinett ist ein Prädikatswein mit dem niedrigsten Mindestmostgewicht, das bei 73° Oechsle liegt und ihm somit das niedrigste Prädikat verleiht. Außerdem muss er eine amtliche Prüfungsnummer vorweisen können. Ein Landwein oder ein Tafelwein müssen das nicht. Außerdem darf der Kabinett Wein nicht, wie beim Prädikatswein typisch, vor oder nach der Gärung angereichert werden, dies würde die Weinqualität verschlechtern. Der Kabinett ist als deutscher Prädikatswein aus Trauben, die aus einem einzigen Anbaugebiet stammen, hergestellt worden.

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