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Erzeugerabfüllung

Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts war es in Deutschland üblich, dass jeder Winzer seinen Wein in Fässern abfüllte und ihn dann an die Händler verkaufte. Diese füllten den Wein dann in Flaschen ab und waren dabei oft nicht ehrlich. Um mehr Profit zu machen, wurde der Wein oft verfälscht, wodurch natürlich die Qualität des Weins, und schließlich auch der Name von Wein und Winzer in Mitleidenschaft gezogen wurde. Durch das Weingesetz wurde die Erzeugerabfüllung beschlossen, die diesen Mängeln vorbeugen soll.

Eine Verschärfung ist die Gutsabfüllung, sie bietet noch einmal eine höhere Gewähr für Qualität. Bei ihr müssen nicht nur alle Kriterien für die Erzeugerabfüllung zutreffen. Der Weinbaubetrieb muss zwingend eine Steuerbuchhaltung führen und der Kellermeister muss eine Ausbildung als Önologe vorweisen können. Wein als Gutsabfüllung ist also noch stärkeren Vorschriften unterlegen, als die Erzeugerabfüllung. Auch Genossenschaftswein darf diese Bezeichnung tragen und darf nur aus Trauben der Genossenschaftsmitglieder hergestellt worden sein. In Frankreich ist die französische Variante „Mis en Bouteille à la propriété“, die auf so manchem Korken einer Weinflasche zu lesen ist.

provinz