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Die Eisheiligen - Schutzpatrone im Weinbau

Als Eisheilige bezeichnet man nicht nur die Schutzpatrone des Weinbaus, sondern auch je nach Region drei bis fünf Tage Mitte Mai, an denen mit enormen Kälteeinbrüchen zu rechnen ist. Die fünf Eisheiligen sind: Mamertius (11.05.), Pankratius (12.05.), Servatius (13.05.) Bonifazius (14.05.) und die „kalte Sophie“ (15.05.).

Diese jährlich wiederkehrende Gefahr von Spätfrösten und Temperaturen um den Gefrierpunkt kann enorme Auswirkungen auf den Weinbau haben. Fallen die Eisheiligen mild aus, sind die Rebstöcke meist in der Lage die kurze Kälteperiode geradezu unbeschadet zu überstehen. Sinkt die Temperatur jedoch deutlich oder sogar über einen längeren Zeitraum hinweg, können Schäden entstehen, die über das Jahr hinweg nicht mehr ausgeglichen werden können. Das bedeutet meist große Ertragseinbußen für die Winzer.

Um größere Schäden zu verhindern, greifen Winzer zu ganz unterschiedlichen Mitteln. Eine Möglichkeit ist es mit Hubschraubern die Luft zu verwirbeln oder große Ventilatoren im Weinberg aufzustellen, die den gleichen Zweck erfüllen. Eine andere Möglichkeit ist das Aufstellen und Entzünden von Frostfackeln zwischen den Rebstöcken, die diese mit der entstehenden Wärme schützen. Eine weitere mögliche Maßnahme sind Regenanlagen, die die Rebstöcke mit einem feinen Feuchtigkeitsfilm überziehen, der, wenn er gefroren ist, einen natürlichen Schutz vor Frostschädigungen bietet.

Nachdem die letzten Frost- und Temperatureinbrüche überstanden sind, können die Winzer aufatmen, denn nun steht der Sommer bevor und mit ihm die Phase der weiteren Entwicklung des Jahrgangs von der Blüte bis zur Beere.

provinz